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   BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19   

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https://dejure.org/2020,14414
BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19 (https://dejure.org/2020,14414)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - 2 StR 542/19 (https://dejure.org/2020,14414)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 StR 542/19 (https://dejure.org/2020,14414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
    Der Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) steht der Entscheidung des Senats auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
    Die Einziehungsentscheidung bedarf aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen indes der Ergänzung insoweit, als der Angeklagte nur als Gesamtschuldner haftet (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 mwN), was gemäß § 357 StPO auf den Nichtrevidenten zu erstrecken ist (vgl. Beschluss vom 10. April 2018 - 5 StR 101/18).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendung im

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
    Der Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) steht der Entscheidung des Senats auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19).
  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
    Der Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) steht der Entscheidung des Senats auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 101/18

    Revisionserstreckung

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
    Die Einziehungsentscheidung bedarf aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen indes der Ergänzung insoweit, als der Angeklagte nur als Gesamtschuldner haftet (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18 mwN), was gemäß § 357 StPO auf den Nichtrevidenten zu erstrecken ist (vgl. Beschluss vom 10. April 2018 - 5 StR 101/18).
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